Zahnärztliche Chirurgie

Unter dem Begriff der zahnärztlichen Chirurgie versteht man Eingriffe, die über eine gewöhnliche Zahnentfernung hinausgehen bzw. die vorhandenen Verhältnisse im Bereich der Zähne, der Kiefer oder der gesamten Mundhöhle verändern. Diese Behandlungen können im Gegensatz zur Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie von niedergelassenen Zahnärzten ambulant durchgeführt werden.

Zu den wesentlichen Leistungen der zahnärztlichen Chirurgie gehören:

Wurzelspitzenresektion:

Unter Wurzelspitzenresektion versteht man die Freilegung und Entfernung der im Knochen verankerten Spitzen aller Wurzeln eines Zahnes. Ziel ist die Erhaltung des Zahns als Alternative zu dessen Entfernung.

Zu diesem Zweck müssen Entzündungsherde, die vom Zahnnerv ausgehend auch die Knochen des Wurzelbereichs befallen haben, beseitigt werden. Dabei wird nur der unterste Teil der Wurzel, eben deren Spitze, entfernt. Der verbleibende Wurzelrest wird dann mit einer Wurzelfüllung versehen. In bestimmten Fällen muss bei mehrwurzeligen Zähnen die gesamte Wurzel entfernt werden. Die Eingriffe werden normalerweise unter Lokalanästhesie (Spritze) durchgeführt.

wurzelspitzenresektion.gifDie Animation (links) veranschaulicht einen Teil des typischen Behandlungsablaufs bei einem Backenzahn. Zunächst wird die entzündete Zahnwurzel mittels Fräse und Bohrer freigelegt. Dann kann die Wurzelspitze samt Eiterherd und entzündetem Gewebe von der gesunden Wurzel abgetrennt und entfernt werden.

Danach wird eine Wurzelkanalfüllung eingebracht. Die Wunde wird mit Hilfe von chirurgischen Nähten verschlossen. Die Nähte selbst werden nach etwa zehn Tagen entfernt.

Entfernung von retinierten Zähnen:

Als retiniert bezeichnet man Zähne, die aus irgendeinem Grund nicht durchgebrochen sind und die sich daher immer noch im Kiefer befinden. Solche Komplikationen treten vor allem bei Weisheits- und Eckzähnen auf.

In solchen Fällen besteht Entzündungsgefahr und die anliegenden Zähne können stark beeinträchtigt werden.

Die Behandlung wird unter Lokalanästhesie (Spritze) durchgeführt.

Unter besonderen Umständen (ZahnarztangstpatientInnen, nicht behandelbarer Würgereiz bzw. körperliche und geistige Behinderung) wird die Behandlung unter Vollnarkose durchgeführt.

Der Kieferknochen wird mittels rotierender Instrumente unter Wasserkühlung freigelegt, um die dort befindlichen Zähne oder Zahnreste (Wurzeln) entfernen zu können. Schließlich wird der Operationsbereich durch Nähte, die nach einigen Tagen entfernt werden, verschlossen. In den folgenden Monaten baut sich der betroffene Knochen von selbst auf.

Zahnfleischbehandlung – parodontalchirurgische Eingriffe:

An dieser Stelle möchten wir die sogenannte Küretage erwähnen. Darunter versteht man das Abschaben und Auskratzen einer entzündeten Zahnfleischtaschenoberfläche. Ziele sind die Entfernung von entzündetem oder eitrigem Gewebe sowie die Glättung der Wurzeloberfläche.

Das Einsetzen von Implantaten zur Verankerung von Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen) setzt ebenfalls chirurgische Leistungen voraus. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Seite zur Implantologie.